All diese Angaben, bis auf den Grund der Fahrt, übernimmt unser elektronisches Fahrtenbuch automatisch für Sie.
Das Finanzamt verlangt, daß Sie diese Ergänzungen innerhalb von 7 Tagen nach Abschluss der Fahrt in das Fahrtenbuch eintragen.
Für elektronische Fahrtenbücher gelten zusätzliche, besondere Regeln:
- Es ist eine in sich geschlossene Form notwendig.
- Die geschlossene Form erfordert Eintragungen, die geordnet im fortlaufenden zeitlichen Zusammenhang erfolgen.
- Nachträgliche Eintragungen oder Veränderungen müssen ausgeschlossen sein, oder zumindest deutlich als solche in ihrer Reichweite bei gewöhnlicher Einsichtnahme dokumentiert sein.
- Diese Dokumentation der Reichweite der Änderung dürfte sich auch darauf beziehen, wann die Änderung erfolgt ist.
- Die Dokumentation der Änderungen muss bei der sog. bildlichen Wiedergabe, egal ob auf Bildschirm oder Papierdruck unmittelbar für das menschliche Auge erkennbar sein.